Allgemeine Arbeits- und Geschäftsbedingungen
1.Verbindlichkeit
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind für die Abwicklung der uns erteilten
Aufträge und für das zugrundeliegende Vertragsverhältnis allein verbindlich.
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns angebotenen Leistungen.
Änderungen oder Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2.Angebote und Kostenvoranschläge
Die von uns vorgelegten Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich.
Im Veranstaltungsbereich können Fremdleistungen oftmals nur geschätzt werden und größeren Schwankungen unterliegen,
so dass eine Verbindlichkeit der angegebenen Preise und Kosten nicht eingeräumt werden kann. In diesen Fällen ist die
Preisauszeichnung bzw. die Angabe des Preises durch den Fremdleister verbindlich.
3.Preise
Die in Angeboten, Kostenvoranschlägen oder Auftragsbestätigungen genannten Preise sind Bruttopreise (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
4.Vergütung
Die Vergütung für Leistungen ergibt sich aus dem vom Auftraggeber angenommenen Angebot.
5.Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für Leistungen aus dem Bereich der Behandlung verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und ist vor Auftragsausführung, jedoch spätestens nach der Auftragsbeendigung, zahlbar.
Bei Aufträgen aus dem Bereich Eventorganisation werden Akontozahlungen berechnet, und zwar in der Regel 1/3 bei
Auftragserteilung, 2/3 vor Veranstaltungsbeginn.
Die Anmeldung zu Seminaren und Einweihung ist verbindlich durch Einsenden des unterschriebenen Anmeldeformulars
und der Anzahlung von 1/3 der Kursgebühr durch V-Scheck oder Überweisung auf das Konto:
Diana Meißner,
Deutsche Bank AG,
Bankleitzahl: 820 700 24,
Kontonummer: 5037635
IBAN: DE71820700240503763500,
BIC: DEUTDEDB820
Wir bitten, die restlichen Gebühren am Tag der Ankunft bar zu bezahlen.
(Ist der Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller
offenen Rechnungen verlangen, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen, vielmehr bleibt sie vorbehalten.
6. Rücktritt von Verträgen/ Aufträgen/ Behandlungen
Tritt der Auftraggeber im Bereich Eventorganisation vor Durchführung des Auftragsgegenstandes vom Auftrag zurück, so trägt dieser alle bis dahin zur Auftragserfüllung angefallenen Kosten des Auftragnehmers und der zur Durchführung von Teilaufgaben beauftragten Dritten. Außerdem wird dem Auftraggeber/ Klienten/ Kunden eine Rücktrittspauschale in Höhe von 1/3 des Betrages inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Tritt der Auftraggeber in allen Bereichen vor Durchführung des Auftragsgegenstandes vom Auftrag zurück, so trägt dieser alle bis dahin zur Auftragserfüllung angefallenen Kosten des Auftragnehmers und der zur Durchführung von Teilaufgaben beauftragten Dritten. Außerdem wird dem Auftraggeber eine Rücktrittspauschale in Höhe von 1/3 des Betrages inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
7.Termine
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. bei nicht fristgerechten Fremdleistungen oder Betriebsstörungen sowohl in unserem als auch in einem Auftragsunternehmen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt natürlich auch, wenn der Grund der Leistungsverzögerung aus dem Bereich des Auftraggebers herrührt.
Schadenersatzansprüche für die Überschreitung von Fristen oder Terminen, auch wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden, sind stets ausgeschlossen, es sei denn, dass uns eigenes grobes Verschulden trifft.
8.Besondere Bedingungen für den Bereich Eventorganisation
Bei Veranstaltungen, Festen oder Messen ist der Auftraggeber der Veranstalter, so dass er die alleinige Verantwortung und demnach Haftung für die Durchführung der Veranstaltung trägt. Er hat sich also den gesetzlichen Bestimmungen und den behördlichen Auflagen gemäß zu verhalten. Die Kosten für behördliche Abnahmen werden vom Vertragsumfang nicht umfasst, sie sind also vom Auftraggeber zu leisten.
Gelieferte Ware und Materialien sind beim Empfang zu kontrollieren. Mängel und Beanstandungen sind noch am Liefertag bzw. Kauftag zu melden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Für Schäden, die bei der Durchführung des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber entstehen, haftet dieser. Zur Abdeckung dieser Schäden wird dem Auftraggeber im Einzelfall empfohlen, eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.
Für Programmausfälle bei von uns beauftragten Künstlern haften wir nur dann, wenn uns diesbezüglich ein grobes Verschulden trifft. Ansonsten ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Künstler geltend zu machen. In diesem Falle werden wir unsere Ansprüche gegen den Künstler an den Auftraggeber abtreten. Sind wir bezüglich der Programmpunkte lediglich als Vermittler tätig, ist eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
9.Besondere Bedingungen für den Bereich Behandlung/ Seminare
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Stillschweigen gegenüber Dritten über während der Leistungserbringung erworbene Kenntnisse aus dem Bereich des Auftraggebers.
10. Haftung
Wir haften grundsätzlich nur für eigene grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Dritte bei der Durchführung
des Auftragsgegenstandes zugefügt werden.
11.Gewährleistung
Bei von uns zu erbringenden Leistungen oder Lieferungen von Waren beschränkt sich das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich berechtigter Beanstandungen zunächst auf eine Nachbesserung oder Nachlieferung, wobei uns das Wahlrecht zusteht. Erst bei zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die sonstigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
12.Verschwiegenheit
Wir verpflichten uns zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten in Bezug auf Informationen und Wissen, welches bei der Auftragsdurchführung für den oder bei dem Auftraggeber erlangt wird.
13.Erfüllungsort /Salvatorische Klausel
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Höngeda.
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der genannten Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung wird in einem solchen Falle vielmehr durch eine wirksamen Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.
Praxis Indian Healing:
Inhaberin Diana Meißner
Am Vogteier Weg 8
99998 Höngeda
Gemeinde Weinbergen – Höngeda
Telefon: 03601 - 40 57 09
